Hausordnung & AGBs

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage für alle Buchungen, Abo´s und sonstigen Vereinbarungen. Jeder Besucher, Gast und Benutzer der Tettnanger Sportarena anerkennt mit dem Betreten des Anlagengeländes die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Im Interesse aller Mieter und sonstigen Benutzer der Anlage wird vorausgesetzt, dass Mieter und Gäste durch faires Verhalten und angemessene sportliche Kleidung dem Charakter der Anlage Rechnung tragen. Den Weisungen des Anlagenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Sie üben die Rechte des Betreibers aus.
  2. Tennis-, Badminton- und Squashstunden sowie Saunabesuche können nur an der Rezeption persönlich oder via Telefonat gebucht und abgesagt werden. Die Platzmiete ist grundsätzlich vor Spielbeginn zu bezahlen. Ebenso müssen Besucher mit Wellpass sich vor Spielbeginn per QR-Code einloggen. Zehnerkarten und Gutschriften sind vor Spielbeginn abzugeben bzw. vorzuzeigen. Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust von Zehnerkarten.
  3. Die Spielzeiten betragen beim Tennis und Badminton jeweils 60 Min.bzw. 90 Min. ( Sonderregelung,zu bestimmten Tageszeiten und Saisonabhängig) und beim Squash 30 Min.. Sie beginnen beim Tennis zur vollen Stunde, beim Squash zur vollen bzw. halben Stunde und beim Badminton 15 Min. nach der vollen Stunde. Die Spielzeiten beinhalten die Platzpflegearbeiten. 5 Minuten vor Spielende sind die Plätze entsprechend den Anweisungen abzuziehen, die Linien zu säubern und je nach Anordnung bzw. Aushang sonstige Pflegearbeiten zu leisten. Danach sind die Plätze spielbereit zu übergeben, sodass die nachfolgenden Spieler pünktlich ihr Spiel aufnehmen können. Dies gilt auch, wenn der Platz im Anschluss nicht belegt sein sollte. Das Weiterspielen auf nicht benutzten Plätzen ist untersagt. Sollten nicht belegte Plätze ohne vorherige Buchung und Bezahlung bespielt werden, muss für jede angebrochene Stunde die volle Platzgebühr entrichtet werden.
  4. Ein Tennis- oder Badmintonplatz darf höchstens von 4 Spielern benutzt werden. Je Squashcourt ist eine max. Spielerzahl von 2 Personen zulässig.
  5. Die Tennisplätze dürfen nur mit sauberen Tennisschuhen (mittleres, nicht markierendes Profil, Allcourt-Hallenschuhe, absolut verboten sind Sandplatzschuhe), die Badminton- und die Squashplätze nur mit sauberen  Sportschuhen mit ausschließlich heller, nicht markierender Sohle betreten und bespielt werden. Die jeweiligen Sportschuhe dürfen erst in der Halle angezogen werden. Die Umkleideräume sowie der Sanitär- und Saunabereich dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.
    Auf den Tennisplätzen ist ausschließlich das Konsumieren von Wasser erlaubt. Farbige und zuckerhaltige Getränke verursachen irreparable und zu ersetzende Schäden.
    Das Aufsichtspersonal ist berechtigt und verpflichtet, die Sportschuhe auf ihre Eignung zu überprüfen und bei Benutzung verschmutzter oder ungeeigneter Sportschuhe einen Platzverweis ohne Kostenerstattungsanspruch auszusprechen. Bei Beschmutzung der Plätze durch dunkle Sohlen wird die Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens 400,- Euro bei den Badminton- und Squashplätzen und mindestens 1.000,00 Euro bei den Tennisplätzen an die verursachenden Spieler weiterberechnet.
  6. Reservierte Plätze/Courts müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten muss die volle Platzgebühr entrichtet werden.
    Abo-Spieler müssen die Stunden spätestens 24 Stunden vor Spielantritt absagen; nicht rechtzeitig abgesagte Stunden verfallen und können nicht gutgeschrieben werden. 
    Bei wiederholtem und unentschuldigten Fernbleiben von telefonischen oder vor Ort getätigten Buchungen an der Rezeption, behält sich der Hallenbetreiber einen Ausschluss aus dem gängigen Betrieb in der mindestens laufenden Saison vor.
  7. Für Leihschläger wird neben der Benutzungsgebühr ein Pfand erhoben , das nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Leihgegenstandes wieder ausbezahlt wird. Für beschädigte Leihgegenstände muss der volle Kaufpreis beglichen werden. 
  8. Für den Tennisunterricht steht ausschließlich die Tennisschule, die der Betreiber der Tettnanger Sportarena bestimmt, zur Verfügung. Gewerblicher oder privater Tennisunterricht ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals oder des Betreibers möglich.
  9. Wir behalten uns vor, aus internen Gründen, die zugeteilten Platznummern zu ändern. Ferner sind die Benutzer der Sportanlage einverstanden, Ihre gebuchten bzw. abonnierten Plätze für Turniere, Reparaturen, etc. dem Hallenbetreiber gegen Platzgutschrift oder Bezahlung der Platzmiete oder gegen Aufrechnung mit einer bestehenden Forderung zur Verfügung zu stellen.
    Dies gilt auch für Tage, an denen die Halle geschlossen ist.
  10. Zuschauer können die Tennishalle und die Badmintonplätze nur mit Einverständnis der Spielberechtigten und des Anlagenpersonals betreten. Dabei ist zu beachten, dass die Zuschauer entsprechende Sportschuhe tragen. Der Aufenthalt von Nichtspielern in den Squashcourts ist untersagt. Störungen der Spieler durch Rufen, Lärm und unnötiges Herumlaufen, etc.ist unbedingt zu vermeiden.
  11. In der gesamten Sportanlage ist das Rauchen untersagt. Vor der Türe darf geraucht werden wobei darauf zu achten ist, dass alles sauber verlassen wird.
  12. Für mutwillige Verschmutzungen kann durch das Anlagenpersonal eine Reinigungskostenpauschale von € 400,00 erhoben werden. Bei vorsätzlichen oder wiederholten Zuwiderhandlungen oder falschem Schuhwerk ist der Anlagenbetreiber berechtigt eine anteilige Platzsäuberungsgebühr von € 400,00 zu erheben, ohne dass ein weitergehender Schadensersatzanspruch dadurch ausgeschlossen wird. Bei weiteren Verstößen kann ein Hausverbot ohne Kostenerstattungsanspruch ausgesprochen werden.
  13. Diebstähle, mutwillige Beschädigungen und sonstige Zuwiderhandlungen werden sofort angezeigt. Hierfür wird eine Anzeigenpauschale von € 100,00 erhoben.
  14. Das Mitführen von Hunden, Katzen, etc. ist nicht erlaubt. Tiere dürfen die gesamte Sportarena nicht betreten (Restaurant hat eigene Regeln).
  15. Die Öffnungszeiten der Anlage bestimmt der Betreiber. Diese Zeiten sind vom Betreiber jederzeit abänderbar.
  16. Bei Unfällen, Verlusten, Sach- und Vermögensschäden jeder Art innerhalb und außerhalb unserer Anlagen, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, ist eine Haftung unsererseits ausgeschlossen.
  17. Wir verwahren auf Wunsch kostenfrei die Zehnerkarten der Spieler. Bei Verlust wird vom Anlagenbetreiber jedoch keine Haftung übernommen und keine Stunden ausbezahlt, gutgeschrieben oder ähnliches.
  18. Für den Saunabereich gelten zusätzliche Regelungen, die Sie an der Rezeption und in der Sauna erhalten können.
  19. Fahrzeuge sind auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Es darf nur vorwärts eingeparkt werden.
  20. Personen, die sich nicht an diese Hausordnung halten und die durch ihr charakterliches Fehlverhalten sowie durch ihr Benehmen, etc. Unruhe und Unmut erzeugen, können von dem Anlagenpersonal mit einem Hausverbot verwiesen werden.