Lockdown: Tettnanger Sportarena vorübergehend geschlossen ab 5.11.2020

Update Corona-Landesverordnung: Die Tettnanger Sportarena muss ab dem 5.11.2020 schließen.

Inzwischen gibt es eine Aktualisierung der Landesverordnung von Baden-Württemberg nach dieser wir die Tettnanger Sportarena ab dem 5. November für den gesamten Monat schließen müssen. Weiterführende Informationen zur Verordnung finden Sie im zweiten Teil unserer Newsmeldung.

Wir bitten Sie, sich regelmäßig auf unserer Internetseite zu informieren, da sich die Regeln zur Öffnung / Schließung auch kurzfristig wieder ändern können.

Wir werden alsbald mit unseren Abo-Kunden in Kontakt treten, bitte geben Sie uns dafür etwas Zeit.

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Begründung für die Schließung:

Die Verordnung gibt vor, dass der Betrieb folgender Einrichtungen für den Publikumsverkehr untersagt ist (§ 1a Abs. 6 Satz 1 Nr. 7 CoronaVO): „öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten, (…) mit Ausnahme einer Nutzung für den Freizeit-und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, (…).“

Ergänzend heißt es in der Begründung zur Verordnung: „Nur im Freien dürfen weitläufige Sportanlagen und Sportstätten, wie z.B. Golfplätze oder Reitplätze, auch zeitgleich von mehreren individualsportlich aktiven Personen im Sinne dieser Nummer genutzt werden.“

In den „Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung“ führt das Land auf die Frage „Was ist mit dem Sport und Sportkursen?“ inzwischen aus: „Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren individualsportlich aktiven Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden.

Unabhängig davon, wie viele Räume vorhanden sind, darf in geschlossenen Räumen wie einer Tennishalle also nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts trainiert werden.

Unabhängig von der Anzahl der Spielfelder darf damit nur ein Einzelspiel in der gesamten Tennishalle zugelassen werden – es sei denn, dass die Benutzer alle Angehörige desselben Haushalts sind.